2 Ws 213/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-29, 2 Ws 213/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-09-29, 2 Ws 213/03
2 Ws 213/03Obergericht29.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Ws 213/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-09-29
Aktenzeichen: 2 Ws 213/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:0929.2WS213.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die dem ehemals Angeschuldigten S. aus der Staatskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen werden auf 785,99 € festge-setzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Ausla-gen des früheren Angeschuldigten trägt die Staatskasse.
Beschwerdewert: 787,64 €
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