Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-08, Verg 49/03

Verg 49/03Obergericht08.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 49/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-08

Aktenzeichen: Verg 49/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1008.VERG49.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 25. Juli 2003 (VK 1 - 57/03) wird zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens gemäß § 118 GWB einschließlich der in zweiter Instanz angefallenen notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters war für die Beigeladene in der Beschwerdeinstanz notwendig.

III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 15.807,- Euro festgesetzt.

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