Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-08, VII-Verg 48/03

VII-Verg 48/03Obergericht08.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 48/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-08

Aktenzeichen: VII-Verg 48/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1008.VII.VERG48.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold vom 18. Juli 2003 (VK 31 - 14/03) aufgehoben.

Das Vergabeverfahren "T... N... K... M..., 1. Bauabschnitt" wird in den Stand vor der Versendung der Angebotsaufforderungen vom 9. Mai 2003 zurückversetzt.

II. Der Antragsgegner hat die Kosten des erstinstanzlichen Nach-prüfungsverfahrens, des Beschwerdeverfahrens und des Ver-fahrens gemäß § 118 GWB einschließlich der in beiden Instan-zen angefallenen notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.

III. Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Vertreters war für die An-tragstellerin in beiden Instanzen notwendig.

IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt werden, sobald die Antragstellerin binnen zwei Wochen ab Zugang die-ses Beschlusses Angaben zum Verfahrenswert gemacht hat.

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