10 U 174/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-09, 10 U 174/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-09, 10 U 174/02
10 U 174/02Obergericht09.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 U 174/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-09
Aktenzeichen: 10 U 174/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1009.10U174.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Schluss-Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % über dem zu vollstreckenden Betrag abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicher-heit leistet.
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