I-17 U 197/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-10, I-17 U 197/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-10, I-17 U 197/02
I-17 U 197/02Obergericht10.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 197/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-10
Aktenzeichen: I-17 U 197/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1010.I17U197.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Land-gerichts Mönchengladbach vom 31. Oktober 2002 wird zurückgewiesen, soweit die Klage nicht zurückgenommen worden ist.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung der Klägerin durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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