Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-10, I-17 U 197/02

I-17 U 197/02Obergericht10.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 197/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-10

Aktenzeichen: I-17 U 197/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1010.I17U197.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Land-gerichts Mönchengladbach vom 31. Oktober 2002 wird zurückgewiesen, soweit die Klage nicht zurückgenommen worden ist.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung der Klägerin durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba-ren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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