I-1 U 234/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-13, I-1 U 234/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-13, I-1 U 234/02
I-1 U 234/02Obergericht13.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 234/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-13
Aktenzeichen: I-1 U 234/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1013.I1U234.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. November 2002 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zu-rückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.274, 07 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 45 % der Klägerin und zu 55 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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