I-20 U 40/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, I-20 U 40/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, I-20 U 40/03
I-20 U 40/03Obergericht14.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 40/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-14
Aktenzeichen: I-20 U 40/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1014.I20U40.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Berufung des Beklagten wird auf die Anschlussberufung der Klägerin das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2003 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin190.104,42 Euro nebst 4 % Zinsen seit dem 19. Januar 2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 105 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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