Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, I-4 U 55/03

I-4 U 55/03Obergericht14.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 55/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-14

Aktenzeichen: I-4 U 55/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1014.I4U55.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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