I-4 U 55/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, I-4 U 55/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, I-4 U 55/03
I-4 U 55/03Obergericht14.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-4 U 55/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-14
Aktenzeichen: I-4 U 55/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1014.I4U55.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. Februar 2003 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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