Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, II-1 UF 115/03

II-1 UF 115/03Obergericht14.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1 UF 115/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-14

Aktenzeichen: II-1 UF 115/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1014.II1UF115.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familien-

gericht - Duisburg-Hamborn vom 22.04.2003 teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160.564,20 EUR

zu zahlen nebst Zinsen von

9,75 % aus 71.580,86 EUR seit dem 17.11.1999,

4,00 % aus 88.983,34 EUR für die Zeit vom 17.11.1999 - 05.04.2000,

7,75 % aus 51.129,19 EUR seit dem 06.04.2000 und

4,00 % aus weiteren 37.854,15 EUR seit dem 06.04.2000.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges fallen dem Kläger zu 30 %, der

Beklagten zu 70 % zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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