II-1UF 115/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, II-1UF 115/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-14, II-1UF 115/03
II-1UF 115/03Obergericht14.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-1UF 115/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-14
Aktenzeichen: II-1UF 115/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1014.II1UF115.03.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familien-
gericht - Duisburg-Hamborn vom 22.04.2003 teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160.564,20 EUR
zu zahlen nebst Zinsen von
9,75 % aus 71.580,86 EUR seit dem 17.11.1999,
4,00 % aus 88.983,34 EUR für die Zeit vom 17.11.1999 - 05.04.2000,
7,75 % aus 51.129,19 EUR seit dem 06.04.2000 und
4,00 % aus weiteren 37.854,15 EUR seit dem 06.04.2000.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges werden gegeneinander aufgehoben.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges fallen dem Kläger zu 30 %, der
Beklagten zu 70 % zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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