I-18 U 29/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-15, I-18 U 29/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-15, I-18 U 29/03
I-18 U 29/03Obergericht15.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 29/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: I-18 U 29/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1015.I18U29.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve - 8 0 64/02 -abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.191,15 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontüberleitungsgesetz seit dem 22.03.2001 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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