I-3 Wx 225/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-15, I-3 Wx 225/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-15, I-3 Wx 225/03
I-3 Wx 225/03Obergericht15.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 225/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-15
Aktenzeichen: I-3 Wx 225/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1015.I3WX225.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss teilweise dahin abgeändert, dass der Beschluss der Wohnungseigen-tümer vom 13.02.2002 zu TOP 13 betreffend die Reinigungspläne nur hinsicht-lich des Reinigungsplans für den Außenbereich für ungültig erklärt wird.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde tragen die Beteiligten zu 2 zu 5/6, die Beteiligte zu 1 zu 1/6. Eine Erstattung außergerichtli-cher Kosten findet nicht statt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.000 EUR.
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