Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-17, I-17 U 40/02

I-17 U 40/02Obergericht17.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 40/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-17

Aktenzeichen: I-17 U 40/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1017.I17U40.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 7. März 2003 wird aufrechter-halten.

Die Beklagte und Berufungsklägerin hat auch die weiteren Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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