VII-Verg 58/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-17, VII-Verg 58/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-17, VII-Verg 58/03
VII-Verg 58/03Obergericht17.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 58/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-17
Aktenzeichen: VII-Verg 58/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1017.VII.VERG58.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin ge-gen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. September 2003 in der Fassung des Beschlusses vom 25. September 2003 (VK 1-77/03) wird bis zur Entscheidung über die Beschwerde verlängert.
II.
Die Verfahrensbeteiligten werden aufgefordert, binnen 1 Woche ab Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Beschwerde verzichtet wird und eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehen kann.
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