I-9 U 134/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-20, I-9 U 134/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-20, I-9 U 134/02
I-9 U 134/02Obergericht20.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 134/02 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-20
Aktenzeichen: I-9 U 134/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1020.I9U134.02.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. April 2002 verkündete Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (2a O 309/01) abgeändert:
Der Klageantrag zu 1) ist – soweit nicht bereits durch Teilurteil des Senates vom 13. Januar 2003 rechtskräftig abgewiesen – dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den über den im Betragsverfahren noch auszuurteilenden hinausge-henden Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entsteht und/oder be-reits entstanden ist, dass die beiden Dachgeschosswohnungen des Hauses B... in D... ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung ausgebaut wurden.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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