I-20 U 139/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-21, I-20 U 139/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-21, I-20 U 139/02
I-20 U 139/02Obergericht21.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 139/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-21
Aktenzeichen: I-20 U 139/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1021.I20U139.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landge-richts Krefeld vom 16. Juli 2002 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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