III-4 Ws 411/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-21, III-4 Ws 411/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-21, III-4 Ws 411/02
III-4 Ws 411/02Obergericht21.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-4 Ws 411/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-21
Aktenzeichen: III-4 Ws 411/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1021.III4WS411.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
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Die Beschwerde des Landkreises Kleve wird als unzulässig verworfen.
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Die Beschwerde des Bezirksrevisors wird als unbegründet verworfen.
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Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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