Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-27, VII-Verg 23/03

VII-Verg 23/03Obergericht27.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 23/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-10-27

Aktenzeichen: VII-Verg 23/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1027.VII.VERG23.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

I. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 28. März 2003 (VK 1/01 - 8/01 Vs) wird zurückge-wiesen.

II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerde-verfahrens und die dort entstandenen notwendigen Aufwendun-gen der Antragstellerinnen zu tragen.

III. Für die Antragstellerinnen war die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten auch im Beschwerdeverfahren notwendig.

IV. Der Beschwerdewert wird auf bis 600 EUR festgesetzt.

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