VII-Verg 43/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-29, VII-Verg 43/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-29, VII-Verg 43/03
VII-Verg 43/03Obergericht29.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 43/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-29
Aktenzeichen: VII-Verg 43/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1029.VII.VERG43.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 8.7.2003 (VK 3-12/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die in diesem Verfahren not-wendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin werden der Antragstelle-rin auferlegt.
Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die Antrags-gegnerin im Beschwerdeverfahren notwendig.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro.
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