II-3 WF 113/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-31, II-3 WF 113/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-10-31, II-3 WF 113/03
II-3 WF 113/03Obergericht31.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-3 WF 113/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-31
Aktenzeichen: II-3 WF 113/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1031.II3WF113.03.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 23.5.2003 abgeän-dert.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: Gerichtskosten und au-ßergerichtliche erstinstanzliche Kosten aufgrund des Gebühren-streitwerts von 500 EUR.
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