I-3 Wx 240+325/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-05, I-3 Wx 240+325/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-05, I-3 Wx 240+325/03
I-3 Wx 240+325/03Obergericht05.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 240+325/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-05
Aktenzeichen: I-3 Wx 240+325/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1105.I3WX240.325.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1. – 5. und 6. – 7 haben die gerichtlichen Kosten des dritten Rechtszuges zu tragen.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.000 €.
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