Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-17, I-20 U 41/02

I-20 U 41/02Obergericht17.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 41/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-17

Aktenzeichen: I-20 U 41/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1117.I20U41.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 11. Dezember 2001

verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld abgeändert.

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu

250.000,-- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, zu vollziehen an ihren Geschäftsführern, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an Letztverbraucher gerichteten Werbung in Zeitungsbeilagen oder sonstigen Mitteilungen mit der Angabe:

"BIG SALE.SUPER BILLIG.Billiger als Rabatt"

und unter Bezugnahme auf gattungsmäßig umschriebene Angebote mit der Angabe:

"Alles muss raus"

für Verkäufe des Sortiments zu werben, wenn dies wie in der als Anlage

K 1 der Antragsschrift vom 30. August 2001 beigefügten Werbebeilage vom 20. August 2001, deren Vorderseite nachfolgend - verkleinert - wiedergegeben wird, geschieht:

und/oder

derart angekündigte Verkäufe entsprechend der Ankündigung durchzuführen:

Abbildung

II.

Die Kosten des Verfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

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