Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-17, I-20 W 40/03

I-20 W 40/03Obergericht17.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 W 40/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-17

Aktenzeichen: I-20 W 40/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1117.I20W40.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 12. Zivil- kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. März 2003 abgeändert.

Auf Antrag der Gläubigerin wird gegen die Schuldnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro festgesetzt.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander auf- gehoben. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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