I-23 U 27/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-18, I-23 U 27/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-18, I-23 U 27/03
I-23 U 27/03Obergericht18.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 27/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-18
Aktenzeichen: I-23 U 27/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1118.I23U27.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.01.2003 verkündete Schlussurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstre-ckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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