I-3 Wx 312/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-21, I-3 Wx 312/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-21, I-3 Wx 312/03
I-3 Wx 312/03Obergericht21.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 312/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-21
Aktenzeichen: I-3 Wx 312/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1121.I3WX312.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Das Grundbuchamt wird ange-wiesen, von seinen in der Zwischenverfügung vom 11. Juli 2003 erhobenen Be-anstandungen Abstand zu nehmen und den Eintragungsantrag vom 12. Ju-ni 2003 erneut zu bescheiden.
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