Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-25, I-20 U 30/03

I-20 U 30/03Obergericht25.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 30/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-25

Aktenzeichen: I-20 U 30/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1125.I20U30.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Januar 2003 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 75.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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