VI-Kart 33/03 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-26, VI-Kart 33/03 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-26, VI-Kart 33/03 (V)
VI-Kart 33/03 (V)Obergericht26.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 33/03 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: VI-Kart 33/03 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1126.VI.KART33.03V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beiladungsbe-schluss des Bundeskartellamts vom 10. September 2003 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Bundeskartell-amts und der Beigeladenen.
III. Der Beschwerdewert wird auf 25.000 EUR festgesetzt.
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