VI-U (Kart) 2/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-26, VI-U (Kart) 2/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-11-26, VI-U (Kart) 2/03
VI-U (Kart) 2/03Obergericht26.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 2/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-26
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 2/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1126.VI.U.KART2.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels das am 6. Dezember 2002 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeän-dert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass der unter dem 20. März/11. April 2001 zwischen der Klägerin und der Beklagten abgeschlossene O... durch die mit Schrei-ben vom 26. September 2001 erklärte Anfechtung und fristlose Kündigung der Beklagten nicht beendet worden ist.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden gegeneinan-der aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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