Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, I-21 W 45/03

I-21 W 45/03Obergericht02.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 W 45/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-02

Aktenzeichen: I-21 W 45/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1202.I21W45.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Verweisungsbeschluss der 7. Zi-vilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 01.07.2003 aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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