VII-Verg 67/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, VII-Verg 67/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-02, VII-Verg 67/03
VII-Verg 67/03Obergericht02.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 67/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-02
Aktenzeichen: VII-Verg 67/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1202.VII.VERG67.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabe-kammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 17. Oktober 2003 (VK - 31/2003 - L) bis zur Entscheidung über die Be-schwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
Damit ist der Senatsbeschluss vom 19. November 2003
gegenstandslos.
II. Die Antragstellerin wird gebeten, dem Senat binnen zwei Wo-chen nach Zugang dieses Beschlusses mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrecht erhält.
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