I-3 W 322/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-08, I-3 W 322/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-08, I-3 W 322/03
I-3 W 322/03Obergericht08.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 W 322/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-12-08
Aktenzeichen: I-3 W 322/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1208.I3W322.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Das Urteil des Kantongericht Groningen - Rollen-Nr.: X - durch das die An-tragsgegnerin verurteilt worden ist, die Kosten des Verfahrens zu zahlen "sei-tens der Klägerin" bis zum Urteil festgelegte 450 hfl Gerichtskosten, 104,96 hfl Vorladungskosten und 300 hfl Anwaltskosten wird für das Gebiet der Bundes-republik Deutschland für vollstreckbar erklärt und ist mit der Vollstreckungsklau-sel zu versehen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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