I-18 U 97/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-10, I-18 U 97/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-10, I-18 U 97/03
I-18 U 97/03Obergericht10.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 97/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-10
Aktenzeichen: I-18 U 97/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1210.I18U97.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 3. April 2003
verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts
Duisburg (4 O 588/02) teilweise abgeändert und wie
folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 182,70 €
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2002 zu zahlen
Zug um Zug gegen Rückgabe des Verrechnungs-
schecks der Beklagten vom 9. Oktober 2002, ausge-
stellt auf einen Betrag in Höhe von 385,00 €.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurück-
gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 97 %
und die Beklagte zu 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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