Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-17, VI-Kart 5/03 (V)

VI-Kart 5/03 (V)Obergericht17.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 5/03 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-12-17

Aktenzeichen: VI-Kart 5/03 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1217.VI.KART5.03V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

I. Auf die sofortige Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Be-schluss des B. vom 17. Februar 2003 (B 11 - 40 100 - T - 20/02) in Ziffer 1 - 7 und Ziffer 9 aufgehoben.

II. Das B. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Antragsverfahrens zu tragen. Es hat zudem der Beschwerdeführerin die ihr zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

Die Beigeladenen tragen ihre Auslagen selbst.

III. Der Beschwerdewert wird festgesetzt werden, sobald die Verfah-rensbeteiligten hierzu Stellung genommen haben.

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