I-10 U 67/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-18, I-10 U 67/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-18, I-10 U 67/03
I-10 U 67/03Obergericht18.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 67/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: I-10 U 67/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1218.I10U67.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25. Februar 2003 ver-kündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landge-richts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Klage wird im vollen Umfang abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 3.200 EUR, die auch durch selbstschuld-nerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse er-bracht werden kann, abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet, zu der
ebenfalls Bank- oder Sparkassenbürgschaft zugelassen wird.
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