I-23 U 41/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-19, I-23 U 41/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2003-12-19, I-23 U 41/03
I-23 U 41/03Obergericht19.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 41/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-19
Aktenzeichen: I-23 U 41/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2003:1219.I23U41.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. März 2003 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückge-wiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.
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