I-2 W 37/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-01, I-2 W 37/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-01, I-2 W 37/03
I-2 W 37/03Obergericht01.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 W 37/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-01
Aktenzeichen: I-2 W 37/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0101.I2W37.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am
- August 2003 verkündeten Beschluss der 4 b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 7. Oktober 2003 zurückgewiesen.
II.
Der Antragsgegnerin werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren entspricht der Summe der erstinstanzlich entstandenen Kosten.
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