VI-U (Kart) 10/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 10/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 10/03
VI-U (Kart) 10/03Obergericht14.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 10/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-14
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 10/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0114.VI.U.KART10.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Juni 1996 verkündete Schlussurteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-
streckenden Betrages Sicherheit leisten.
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