Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-14, VI-U (Kart) 38/95

VI-U (Kart) 38/95Obergericht14.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 38/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-14

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 38/95

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0114.VI.U.KART38.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. September 1995 verkündete Grundurteil der II. Kammer für Handelssachen des Land-gerichts Dortmund abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisi-onsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten und der Streithel-ferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 28.000 Euro ab-wenden, wenn nicht die Beklagte und die Streithelferin vor der Voll-streckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.

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