I-16 U 18/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-16 U 18/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-16 U 18/03
I-16 U 18/03Obergericht16.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 18/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-16
Aktenzeichen: I-16 U 18/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0116.I16U18.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 3. Dezember 2002 verkündete
Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die durch die Streithilfe im Berufungsrechtszug entstandenen Kosten trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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