I-16 W 63/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-16 W 63/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-16 W 63/03
I-16 W 63/03Obergericht16.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 W 63/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-01-16
Aktenzeichen: I-16 W 63/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0116.I16W63.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 11. November 2003 wird der am 6. November 2003 verkündete Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Erhebung der Klagen der Antragsgegner zu 1. bis 7. - 12 O 76/03 LG Wuppertal - gegen die Wirksamkeit des auf der
außerordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 23. Mai 2003 zu Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschlusses über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären) der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Die Antragsgegner zu 1. bis 7. tragen die Kosten des Verfahrens. Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten tragen die Nebenintervenienten selbst.
Der Beschwerdewert wird auf 250.000 EUR festgesetzt.
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