I-22 U 57/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-22 U 57/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-01-16, I-22 U 57/03
I-22 U 57/03Obergericht16.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-22 U 57/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-16
Aktenzeichen: I-22 U 57/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0116.I22U57.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 27.03.2003 ver-kündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits einschließlich der au-ßergerichtlichen Kosten der Streithelferin des Beklagten wer-den den Klägerinnen auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten und ihrer Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur-teils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Be-klagte bzw. seine Streithelferin vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leis-ten.
Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
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