I-10 U 171/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-01, I-10 U 171/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-01, I-10 U 171/03
I-10 U 171/03Obergericht01.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 171/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-01
Aktenzeichen: I-10 U 171/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0401.I10U171.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 22.10.2003 – Einzelrichter – teilweise wie folgt abgeändert:
Der erste Absatz des Tenors wird wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 6.836,88 nebst 4 % Zinsen aus jeweils EUR 1.192,88 ab dem 05.04., 05.05., 06.06.2001 sowie 4 % aus weiteren EUR 2.537,59 seit dem 08.08.2001 und 4 % Zinsen aus EUR 720,65 seit dem 13.07.2003 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreiben-den Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.
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