Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-01, I-2 U 141/02

I-2 U 141/02Obergericht01.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 141/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-01

Aktenzeichen: I-2 U 141/02

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0401.I2U141.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. September 2002 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Voll-streckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung von 343.000,-- € abwenden, wenn nicht die Klägerin ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 343.000,-- €.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.