Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-14 U 230/03

I-14 U 230/03Obergericht02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 230/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: I-14 U 230/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I14U230.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.10.2003 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 1) vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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