I-16 U 92/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-16 U 92/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-16 U 92/03
I-16 U 92/03Obergericht02.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 92/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-02
Aktenzeichen: I-16 U 92/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I16U92.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 28. Mai 2003 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurück-gewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann durch Bürgschaft eines der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinsti-tuts geleistet werden.
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