I-17 U 185/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-17 U 185/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-17 U 185/03
I-17 U 185/03Obergericht02.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 185/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-02
Aktenzeichen: I-17 U 185/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I17U185.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. September 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.080,02 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2. November 2000 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rück-übertragung der in dem bei der Beklagten geführten Wertpapierdepot mit der Nr. 2127851350 verwahrten 66 Anteile an dem Aktienfond "CC-Aktien Europa OP" mit der Wertpapier-Kennnummer DE 0009778506 (977850).
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.