Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-17 U 185/03

I-17 U 185/03Obergericht02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 185/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: I-17 U 185/03

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I17U185.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 2. September 2003 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.080,02 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2. November 2000 zu zahlen, und zwar Zug um Zug gegen Rück-übertragung der in dem bei der Beklagten geführten Wertpapierdepot mit der Nr. 2127851350 verwahrten 66 Anteile an dem Aktienfond "CC-Aktien Europa OP" mit der Wertpapier-Kennnummer DE 0009778506 (977850).

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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