Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-02, I-3 Wx 22/04

I-3 Wx 22/04Obergericht02.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 22/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-02

Aktenzeichen: I-3 Wx 22/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0402.I3WX22.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung vom 7. Januar 2004 rechtswidrig war.

Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens einschließlich der au-ßergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden dem Antragsteller auferlegt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 3.000,00 EUR.

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