I-3 Wx 68/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-3 Wx 68/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-06, I-3 Wx 68/04
I-3 Wx 68/04Obergericht06.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 68/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-06
Aktenzeichen: I-3 Wx 68/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0406.I3WX68.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Hauptsache ist erledigt.
Der Betroffene trägt die Gerichtskosten der ersten Instanz.
Die Stadt Duisburg als Gebietskörperschaft der Antragstellerin hat dem Betroffe-nen die ihm in den Beschwerdeinstanzen notwendig entstandenen außergericht-lichen Kosten zu erstatten.
Dem Betroffenen wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Be-schwerde bewilligt.
Die Beiordnung von Rechtsanwalt D. aus R. wird abgelehnt.
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