I-15 U 88/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, I-15 U 88/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-21, I-15 U 88/03
I-15 U 88/03Obergericht21.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 88/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-21
Aktenzeichen: I-15 U 88/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0421.I15U88.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Februar 2003 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.000,- EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Oktober 2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin zu 21% und die Beklagte zu 79 % zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es ist ein Berichtigungsbeschluss ergangen. (siehe Ende)
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