I-2 U 67/95•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-27, I-2 U 67/95
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-04-27, I-2 U 67/95
I-2 U 67/95Obergericht27.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 67/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-27
Aktenzeichen: I-2 U 67/95
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:0427.I2U67.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägers gegen das am 8. Juni 1995 verkün-dete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird, soweit über sie nicht bereits entschieden worden ist, zurückgewiesen; die in Erweiterung des erstinstanzlichen Begehrens gestellten Klageanträge werden abgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens ein-schließlich der Kosten des Revisionsverfahrens X ZR 72/98 BGH zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-streckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages von € 50.000,00 abwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.